Waffenpsychologische Begutachtungsstelle

Waffenpsychologisches Gutachten

Um einen Antrag auf Erwerb einer Waffenbesitzkarte für eine Schusswaffe der Kategorie B (z.B. Faustfeuerwaffen wie Revolver, Pistolen etc,) stellen zu können, benötigen Sie eine gesetzlich vorgeschriebene waffenpsychologische Verlässslichkeitsprüfung bzw. ein diesbezügliches Gutachten. Diese/s wird von mir durchgeführt.