... für klinisch-psychologische Diagnostik
... für neuropsychologische Therapie
Für die neuropsychologische Therapie, bzw. klinisch-psychologische Beratung existiert bislang keine eigene Gebührenordnung. Darum ist derzeit eine Kostenübernahme der Behandlung durch die Krankenkasse nicht möglich.
... für Psychotherapie
Die Krankenkasse leistet Kostenzuschüsse für Psychotherapie, wenn eine (seelische) Krankheit vorliegt, die eine psychotherapeutische Behandlung notwendig macht. Wird eine Rückverrechnung mit der Krankenkasse gewünscht, kann der Therapeut gemeinsam mit dem Klienten einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen. Zur Bewilligung des Kostenzuschusses benötigt die Krankenkasse eine Bestätigung eines praktischen Arztes, der spätestens vor der zweiten Therapiesitzung konsultiert werden sollte. Bei Vorlage der bezahlten Rechnungen bei der Krankenkasse leistet diese derzeit einen Kostenzuschuss von € 28,00 – € 50,00 pro Sitzung je nach Kasse. Bei sozialer Bedürftigkeit (wirtschaftlich Schwachen) oder bei gewissen Patientengruppen (z.B. Opfer von Gewalttaten) ist eine 100%ige Übernahme der Kosten möglich.